Gaslieferanten Oker
In Deutschland besteht seit 2006 die Möglichkeit, auch den Gasversorger zu wechseln. Etliche örtliche Gasanbieter haben mittlerweile ihr Versorgungsgebiet ausgeweitet und konnten sich so als Player am Markt behaupten. Sie versorgen nun auch fern ab ihres Stammgebietes Haushalts- und Geschäftskunden mit Gas. Dieser Tage kann jeder Gaskunde im Mittel unter 33 Gasversorgern auswählen. Ein Wechsel des Gasanbieters lohnt sich immer. Der Wechsel des Gasanbieters kann bei einem Verbrauch von 20.000 kWh rund 500 Euro pro Jahr an Kosten einsparen.
Möglich ist dieses durch die Trennung des Gas- vom Ölpreis geworden. Der Gaspreis für private Kunden darf nicht mehr unmittelbar an den Ölpreis gebunden sein. Dieses Grundsatzurteil fällte der BGH im März 2010 und stärkte auf diese Weise die Rechte der Verbraucher. So benachteilige die ausschließliche Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis die Verbraucher unangemessen. In jedem Fall müssten die Anbieter die Preise transparenter abbilden. Die Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis bestand bereits seit den 1960er Jahren. In Folge dessen zogen Schwankungen des Ölpreises mit Verspätung auch stets einen Anstieg des Gaspreises nach sich. Hier handelte es sich allerdings keinesfalls um ein Gesetz, sondern bloß um eine interne Vereinbarung zwischen Gaserzeugern und Gaslieferanten. In Anbetracht steigender Energiepreise geriet dieses Abkommen mehr und mehr in die Kritik, da mit ihr Preissteigerungen häufig pauschal gerechtfertigt wurden - egal ob die wirklichen Kosten für Erdgas gestiegen waren oder nicht.
Ein Gasversorgerwechsel lässt sich ohne großen Aufwand leicht bewerkstelligen. Sie ermitteln mithilfe des Gasrechners die Tarife der
Gasversorger in
Oker. Mittels der Einstelloptionen können Sie hierbei die Vergleichskriterien auf Ihren Bedarf zuschneiden. Sobald Sie Ihren Wunschtarif gefunden haben, können Sie diesen ganz einfach online bestellen. Sobald Sie den Wechselauftrag erteilt haben, läuft alles Weitere automatisch ab. Sie haben jedoch ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Alle Formalitäten erledigt der neue Gasversorger für Sie.